Service Center

Ihre KFZ-KFZ-Meisterwerkstatt in DER
Füllscheuer 10, 56626 Andernach

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. – Fr.: 08:00 – 18.00 Uhr

KFZ REPARATUREN IN UNSERER WERKSTATT

  • Schalt-/Automatikgetriebeinstand­setzung
  • Motoreninstandsetzung für Otto- & Dieselmotoren
  • Fehlersuche Autoelektrik
  • Steuergerätediagnose
  • Bremsenprüfstand
  • Kupplung, Auspuff, Bremsen und Stoßdämpfer
  • Autoglasreparatur
  • Klimaservice
  • Achsvermessung
  • Oldtimer-Reparaturen und Restaurationen
  • Sportfahrwerke

KFZ GARANTIE

  • Einsatz von Originalteilen
  • Ersatzteile in Erstausrüster-Qualität

REPARATUR ALLER MARKEN

Durch unsere modernste Ausstattung und Erfahrung können wir alle Marken und Fabrikate warten und reparieren.
Wir sind die faire und fachgerechte Alternative zur Vertragswerkstatt.

Bei uns bleibt die Hersteller­garantie erhalten.

Um Ihre Fahrzeuggarantie zu erhalten, verwenden wir die Originalersatzteile der Hersteller bzw. Ersatzteile
in Erstausrüsterqualität.

Dies macht die Reparatur günstiger, aber keinesfalls qualitativ schlechter. Es ist für uns selbstverständlich, dass defekte Teile, die von uns eingebaut wurden und noch unter Gewährleistung stehen, kostenlos ersetzt und eingebaut werden.

REIFEN-CENTER

Die Reifen sollten zweimal im Jahr gewechselt werden, denn nur ein Wetterverhältnis angepasstes Reifenprofil gewährleistet eine optimale Straßenhaftung. Beim Kauf neuer Reifen beraten wir Sie gerne zu den optimalen Reifen für Ihr Fahrzeug. Sprechen Sie uns an.

WANN SOLLTEN REIFEN DURCH NEUE ERSETZT WERDEN?

WINTERREIFEN
  • spätestens bei 1,6 mm Profiltiefe
  • Empfehlung des ADAC: unter 4 mm
  • sollten nicht älter als 6 Jahre sein
  • wenn der Reifen porös ist
  • bei eingefahrenem Fremdkörper
SOMMERREIFEN
  • spätestens bei 1,6 mm Profiltiefe
  • spätestens nach 8 Jahren
  • wenn der Reifen porös ist
  • bei eingefahrenem Fremdkörper

smartrepair

Ob Parkdelle oder Lackkratzer – Wir sind im Fall der Fälle für Sie da. Egal, welcher Automarke Sie vertrauen – wir reparieren jedes Fahrzeug, unabhängig von Marke oder Alter.

Sprechen Sie uns an. Als Experten im Bereich der Unfallschadensbearbeitung und Instandsetzung in Ihrer Nähe finden wir auch in Ihrem Schadensfall die richtige Lösung.

MOBILITÄT & KOMFORT

Wir tun alles dafür, dass die Reparatur Ihres Fahrzeugs für Sie so komfortabel und reibungslos wie möglich abläuft. Unsere kostenlosen Komfortleistungen machen Ihnen das Leben im Schadensfall ein Stück leichter:

  • Bei Bedarf Abholung des beschädigten KFZ
  • digitale Schadensaufnahme und Kalkulation
  • schnelle, termingerechte Reparatur
  • Innen- und Außenreinigung
  • Übergabe des Fahrzeugs und der Dokumente

SICHERHEIT & GARANTIE

Sie vertrauen uns ihr beschädigtes Fahrzeug an.
Wir sorgen durch unsere Reparaturerfahrung für maximale Sicherheit und größtmöglichen Werterhalt Ihres Fahrzeuges. Und das garantiert:

  • Reparatur ausschließlich nach Herstellervorgaben
  • Instandsetzen vor teurem Teileaustausch
  • Fahrzeugvermessung
  • Teileaustausch mit Originalersatzteilen bzw. in Erstausrüsterqualität

ACHSVERMESSUNG – SPUREINSTELLUNG

Eine Achsvermessung ist erforderlich, weil Ihr Fahrzeug nicht geradeaus läuft oder Ihre Reifen einseitig abgefahren sind. Eine korrekt eingestellte Fahrzeuggeometrie ist eine wichtige Maßnahme um die Fahrsicherheit zu gewährleisten.

WANN SOLLTEN SIE DIE RICHTIGE EINSTELLUNG DER FAHRZEUGGEOMETRIE PRÜFEN?

  • bei einseitigem Reifenverschleiß
  • wenn Ihr Fahrzeug nach links oder rechts zieht
  • Tieferlegung / Sportfahrwerke
  • breitere Felgen
  • beim Gebrauchtwagenkauf
  • nach einem Unfallschaden

DIE VERMESSUNG DER FAHRZEUGGEOMETRIE BEINHALTET BEI UNS:

  • Sichtprüfung der Bereifung
  • Präzise Vermessung mit optischen- elektronischen Messköpfen aller Räder
  • Einstellung auf die vom Hersteller vorgegebenen Geometrie-Daten (bei Notwendigkeit)
  • Austausch defekter Komponenten nach Absprache
  • eine Vermessungsdokumentation

HU/AU

Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei Neuwagen ist die erste Hauptuntersuchung erst nach drei Jahren fällig.

Die Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung sowie Eintragungen nach verschiedenen Paragrafen sind bei uns jeden Tag möglich.

VOLLABNAHME GEMÄSS § 21 STVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich! Ausnahmen für Importfahrzeuge.

AUSNAHMEN FÜR IMPORTFAHRZEUGE

Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen, ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine so genannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.

Ein Beispiel für eine zu erteilende Ausnahmegenehmigung ist die fehlende Leuchtweitenregulierung bei Fahrzeugen ab dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 1990. Eine aufwändige und teure Nachrüstung kann dem Fahrzeug-Besitzer so erspart werden.

Es gibt eine Gebührenordnung bzgl. Ausnahmegenehmigungen, die den Behörden einen sehr weiten Spielraum lässt. Zwischen 10 und 500 € können theoretisch für eine einzelne Ausnahmegenehmigung verlangt werden, bei etwa 6-10 Ausnahmegenehmigungen, die für ein relativ neues Fahrzeug aus den USA anfallen können.

IN DER PRAXIS BLEIBEN DIE BEHÖRDEN ABER IN DER PREISGESTALTUNG MODERAT.

GENAUE GEBÜHREN

Zur genauen Gebührenermittlung empfiehlt es sich, bei uns Anzufragen.

Wenn Sie detaillierte Fragen rund um das Thema haben oder Ihr Fahrzeug zu einem Vollabnahme anmelden wollen, dann können Sie dies ganz einfach telefonisch bei uns machen. Unsere Experten sind jederzeit für Sie da.

Schauen Sie mal bei uns vorbei!
Wir freuen uns auf Sie

Sie finden uns in der:

Füllscheuer 10
56626 Andernach

+49 (0) 2632-958837

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